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Wirtschafts und Handelsgesetz der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis (Minecraft und Virtutuelle Nations-Gesetz)

in Staatsarchiv der Minecraftserverrepublik Metropolis 29.10.2013 18:18
von Marcel Wesley Edwards-Martin • President of the Republic - Präsident der Republik | 156 Beiträge

Wirtschafts und Handelsgesetz der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis
Angenommen am: 28. Oktober 2013


§ 1 Geltungsbereich:
(1) Dieses Gesetzt gilt für das gesamte Gebiet der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis. Sowie in dem gesamten Gebiet in dem die Verfassung der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis noch ratifiziert ist und Anwendung findet.
(2) Dieses Gesetz bezieht sich auf die gesamte Wirtschaft innerhalb der oben genannten Gebiete.

§ 2 Wirtschaft:
(1) Als grundlegende Wirtschaft definiert dieses Gesetz auf dem Server:
Die Herstellung von Wahren (Items)
Den An und Verkauf von Wahren
Den An und Weiterverkauf von Wahren
Den Erhalt, Ausgabe, Verleihung und Lagerung von Geld
Arbeit für ein Serverunternehmen, Gründung eines Wirtschaftsunternehmen und ähnliches
(2) Die vollkommene Kontrolle der Wirtschaft innerhalb des Geltungsbereiches, unterliegt dem Kongress der in erster Linie einen Wirtschaftskomitee einberufen wird um die Wirtschaft zu leiten, dieses kann zur Prüfung eine Wirtschaftskommission bilden und einen parlamentarisches Untersuchungskomitee einberufen.
(3) Die Bezahlung eines jeden Berufes wird vom Kongress überprüft, dieser kann ebenfalls das Gehalt einer Person anheben oder senken, er hat jedoch die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Beschlüsse einzuhalten.
(4) Als Marktwächter überprüft der Kongress die Warenpreise aller Märkte des Servers, er kann zu hohe Preise regulieren bzw. die Marktpreise von Items automatisch regeln. Dabei sind die Beschlüsse dieses Gesetztes ebenfalls zu beachten.
(5) Die Anzuwendende Wirtschaftsform ist der Kommunismus..
(6) Dorfbewohner sind nicht an das Gesetz gebunden, nur wenn die Bindung durch technische Möglichkeiten zu erreichen ist.
(7) Ein Wirtschaftsgerichtshof wird errichtet, mit ihm untergeordneten Kommunalen und Staatsfianzsgerichhöfen. Unabhängig davon wird ein Handelsgerichshof mit untergeordneten Handelsgerichten eingerichtet.
(8) Ein Sekretär für Wirtschaft, Finanz und Handel wird einberufen der die exekutive Aufsicht über die Wirtschaft und den Handel führt.

§3 Privateigentum zu öffentliches Eigentum:
(1) Privateigentum ist abgeschafft.
(2) Der Spieler darf uneingeschränkt an die Items kommen die er wünscht zu haben und auch in der von ihn geforderten Menge.
(3) Alles Eigentum ist öffentlich, alle von einem Spieler produzierte Eigentum kann vom Staat eingefordert werden, da Privateigentum nicht existiert, der Spieler muss jedoch einen angemessenen Schadensersatz erhalten. Er kann auch den Wirtschaftsgerichtshof um Hilfe bitten.
(4) Alle Betriebsstätten sind verstaatlicht, dies gilt auch für Banken, sie unterliegen der Staatlichen Verwaltung durch den Kongress.
(5) Aufgrund der Öffentlichkeit alles Eigentums kann jeder an alle Materialen, auch seine Eigenen zugreifen, wenn möglich errichten alle surival Städte und Dörfer ein Lager in dem alle produzierten Wahren gesammelt werden und allen zur Verfügung stehen, jedoch sind dann alle verpflichtet auch einen Beitrag zu leisten. Creativ-Spieler sind verpflichtet auf Anfrage ihren unendlichen Reichtum zu teilen.
(6) Der Staat muss Reichtum regulieren.
(7) Die Absatz 6 genannte Regulierung bedeutet das der Staat Reichtum abschafft um Armut zu bekäpfen Reichtum muss für alle Verfügbar gemacht werden.
(8) Anfängerspieler unterliegen den Schutz des Staates, alle sind verpflichtet ihnen zu helfen und so schnell wie möglich auf den gleichen Standard mit allen anderen zu bringen.
(9) Alle Spieler sollen Wirtschaftlich auf dem selben stand sein.
(10) Die Spieler können das von ihnen geförderte oder überschüssiges von ihnen erworbenes öffentliches Eigentum auf dem Markt zu den Kongress-Preisen anbieten.

§4 Vorschriften zum Geld:
(1) Die Währung des Servers heißt Metropoli, wobei es keine Metropoli-Cents geben wird.
(2) Allein die Staatskasse die Generalbank of Congress ist befugt Gelder auszuteilen.
(3) Über die Ausschüttung des Geldes entscheidet der Kongress.

§5 Finanzierung des Staates:
(1) Der Kongress hat einen monatlichen Wirtschaftsplan zu beschießen und Gelder für Krisenfonds bereitzustellen.
(2) Der Kongress zahlt für alle öffentlichen Einrichtungen, sowie die Gehälter aller im Staatsdienst arbeitenden Personen.
(3) Der Kongress trägt die Verantwortung für den erhält der Wirtschaft, er darf keine Sondervollmachten zur Wirtschaft erteilen ohne die Zustimmung des Volkes einzuholen.

§6 Gehälter:
(1) Die Gehälter werden vom Kongress zu allen Berufen erlassen.
(2) Alle beruflichen Tätigkeiten werden dem Kongress zur Bemessung des Gehaltes gemeldet.
(3) Das Gehalt einer Person muss so berechnet werden, sodass diese Person alle Wahren die sie benötigen könnte erwerben kann und darf den Mindestwert nicht unterschreiten.
(4) Eine Person die über 100.000 Metropoli verdient darf nur 100.000 Metropoli verdienen, alles überschüssige wird für soziale Projekte als "Reichen-Steuer" eingezogen.
(5) Die Gehälter werden wöchentlich ausgeschüttet, im Staatsdienst darf man im Monat 2 mal Vorschuss beantragen.
(6) Sozialgelder werden vom Kongress für einkommensschwächere bereitgestellt, jedoch soll das Lagersystem diese not beseitigen.

§7 Handel
(1) Der Kongress reguliert den Handelsmarkt wenn dieser es für notwendig hält.
(2) Der Kongress muss allerdings beachten das Händler ihre Wahren zu einem fairen Preis verkaufen können, der ihnen selbst noch etwas einbringt aber darf auch keine Wucher zulassen.
(3) Der Kongress darf auch die Marktwaren regulieren sollte aber eine große Auswahl an Wahren zur Verfügung stellen lassen, und auch ein großen Markt-Bestand zulassen.
(4) Der Kongress sollte wenn ein separates Handelsgesetz erlassen, wenn er es als notwendig ansieht.

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