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Baugesetz der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis

in Staatsarchiv der Minecraftserverrepublik Metropolis 29.10.2013 18:22
von Marcel Wesley Edwards-Martin • President of the Republic - Präsident der Republik | 156 Beiträge

Baugesetz der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis
Angenommen am: 28. Oktober 2013


Teil I Allgemeine Vorschriften

§1 Gebäudearten:
(1) Es gibt folgende Arten von Bauwerken:
Privathäuser/Wohnhäuser
Öffentliche Gebäude
Halböffentliche Gebäue
Private Gebäude ohne Wohnzweck
Alle anderen Bauwerk-Arten werden über die Zeit diesem Paragraphen hinzugefügt.

(2) Vorschriften zu diesen Bauwerken:
1.) Privat-Wohnhäuser sind unverletzlich, dass bedeutet dass keine Person ohne Genehmigung des Besitzers oder Richterlichen Beschluss ein solches Haus betreten werden darf., wenn keine Gefahr im Verzug oder eine andere Ausnahme durch das Gesetz besteht. Ein Privathaus darf nicht aus Materialen bestehen die die Umwelt verunstalten wie z.B. Netherstein, Seelensand oder Grundgestein, da solche die natürliche Umgebung außerhalb des Nethers verunstalten würden. Ein privates Wohnhaus sollte in einer Siedlung/ein einem Wohngebiet (in Städten oder Dörfern) errichtet werden. Für ein Privathaus muss im Normalfall keine Baugenehmigung beantragt werden, sollte man jedoch sich nicht sicher sein ob der Bauplatz geeignet ist, ein Haus im Wald, in der Hauptstadt oder an einem Ort der von öffentlicher Bebauung bedroht ist so sollte man sich an das Department of Construction, die Anwälte des Servers oder direkt an das Kabinett wenden. Wohnsiedlungen werden in allen Städten und geplanten Dörfern eingerichtet. Ein geplantes Dorf kann muss aber kein NPC-Dorf sein, es ist nur ein geplantes Dorf wenn es erweitert wird. Dorfbewohner dürfen dabei nicht getötet werden. Privat-Wohnhäuser dürfen nur mit Genehmigung des Besitzers oder einem Gerichtsbeschluss abgerissen werden. Eine Person sollte ein Schild an seinem Haus anbringen das es seins ist. Jedes Privathaus erhält eine Hausnummer und ist einem Weg, Straße oder Ortsnamen die beim nächsten Wohn(Gebiets)register und im Spielerregister eingetragen werden.

2.) Öffentliche Gebäude sind Bauwerke dessen Zweck der Öffentlichkeit dient, sie werden in folgenden Kategorien unterteilt:
Bildungs- und Kultureinrichtungen (z.B. Schulen, Bibliotheken und Museen)
Bauwerke der Gesetzgebung (z.B. Parlamente, ihre Büros und Archive)
Gebäude der Rechtssprechung (z.B. Gerichtsgebäude, ihre Archive und Anwaltskanzleien)
Gebäude der Regierung und der Verwaltung (z.B. Die Residenz des Präsidenten, die Ämter und die Archive dieser Behörden)
Bauwerke die als solche deklariert sind wie z.B. Das Forum und Eventbauwerke
Alle Personen dürfen öffentliche Gebäude betreten, außer sie würden damit einen Gerichtsbeschluss verletzen. Öffentliche Gebäude dürfen nur mit einem Gerichtsbeschluss des Obersten Gerichtshofes abgerissen werden.

3.) Haböffentliche Gebäude sind Bauwerke deren Zweck auf Mitglieder einer öffentlichen Organisation beschränkt ist, über den Zutritt in ihre Gebäude entscheiden die Organisationen allein. Momentan gilt dies allein für die Bauwerke des MJO und des Notrates

4.) Private Gebäude ohne Wohnzweck obliegen den Vorschriften von Nr. 1.)

§ 2 Dörfer und Städte:
(1) Speziell Aufgrund der Surrival-Spieler werden Dörfer und Städte angelegt. Sie dienen ebenfalls dem Erhalt der natürlichen Schönheit einer Minecraft-Welt.
(2) Dörfer und Städte werden in Straßen und Gebäude darin mit Hausnummern unterteilt. Es kann in einer Straße nicht mehrmals dieselbe Hausnummer geben und auch in keiner Stadt zwei gleich benannte Straßen.
(3) Ein Dorf muss mindestens Erstens: ein Verwaltungs- und Bürgerschaftsgebäude besitzen, wobei die beiden in einem Haus zusammengefasst sein können. Zweitens: Ein Lager besitzen. Und drittens: Ein Handelsgebäude besitzen, z.B. einen Hafen oder ein Handelshaus oder einen Markt.
(4) Für Städte gilt dasselbe, jedoch sind hier Verwaltung und Bürgerschaft getrennt und die Infrastruktur besser ausgebaut, ebenfalls müssen mehr Leute in eine Stadt wohnen Dorfbewohner (NPC’s) ausgeschlossen.

§ 3 Verbotene Bauwerke:
(1) Verboten sind alle Bauwerke gegen die gute Sitte was bedeutet, dass alle Bauwerke die öffentliches Ärgernis bzw. verstörend wirken könnten untersagt sind.
(2) Wenn man sich bei einem Bauwerk nicht sicher ist so kann man das Department of Construction um Überprüfung des Bauvorhabens bitten.
(3) Besonders verbotene Bauwerke sind: Zeichen ehemaliger oder aktueller Diktaturen und Anti-Menschenrechts-Regime, Geschlechtsspezifische Körperteile vom Menschen, Tiere oder anderer Lebewesen außerhalb einer Statur, wobei dies der im folgenden Absatz benannten Beschränkungen unterliegt. Das Gesetz behält sich anderen Formen der im ersten Absatz erwähnten Einschränkungen zu Gültigkeit zu entwickeln.
(4) Die Ausnahme aus dem Absatz 3 erklären Einschränkung geschlechtsspezifischer Körperteile bezieht sich auf die notwenigen Veränderungen einer Statue um das Motiv auf eine weibliche Person zu übertragen.

§ 4 Denkmalschutz:
(1) Unter Denkmalschutz stehen durch dieses Gesetz: Die RTS Saviors of the Republic, Alle Staatsgebäude in Capitol City, der Bundesstaaten und Kommunen.
(2) Beantragen können Stadt und Dorfverwaltungen sowie Privatpersonen, Amtsträger und Organisationen Denkmalstatus beim Baugerichtshof oder beim Kongress. Ebenfalls kann der Bausekretär, der Präsident und Vizepräsident vorzeitig Denkmalschutz ausstellen.
(3) Unter Denkmalschutz stehende Bauwerke können nur mit Genehmigung des örtlichen Volkes, bei der RTS Republik und den Staatsgebäuden aus Capitol City das gesamte Servervolk abgerissen werden. Ebenfalls müssen Kopien an einem anderen sicheren Ort errichtet werden, am besten in einem Museumspark


§ 5 Großbauwerke:
(1) Großbauwerke sind Bauwerke überdurchschnittlicher Größe, sie werden im Rahmen eines Events oder Projektes errichtet.
(2) Die ersten Projekt-Großbauwerke werden in Form von Capitol City errichtet. Das erste Event-Großbauwerk ist der Jedi-Tempel.
(3) Die Aufsicht über diese Projekte und Events führen/führt der Sekretär für Event und Soziales und der Bausekretär.
(4) Großbauwerke stehen automatisch unter Denkmalschutz.
(5) Diese Projekte und Events bedürfen der Genehmigung beider Kammern des Kongresses.

§ 6 Geltungsbereich:
(1) Dieses Gesetz gilt für den Gesamten Einflussbereich der Verfassung der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis und des Kongresses dieser Republik.

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