Im Verfahren The Attorney General of Human Rights gegen die Freie Demokratische Republik Metropolis
entscheidet der Supreme Court einstimmig:
I.
Sollte geprüft werden: Einen Vorbehalt gegen das Recht auf Religion zu erheben.
II.
Sollte dies nicht Möglich sein, so ist der Beitritt zur Konvention unter dem Fehler unterlaufen diesen Vorbehalt zu erheben.
III.
Hat der Beitritt entgegen den Bestimmungen der Bremer Menschenrechtserklärung stattgefunden und war verfassungswidrig zustande-gekommen.
IV.
Daher ist der Beitritt Metropolis zur KON/1/2007.01.24 — Erste Konvention über Menschenrechte rechtswidrig zustande-gekommen und ist rückwirkend anulliert.
Gegeben zu Capitol City, am 14.07.223,
The Chief Justice